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Bodenrichtwerte
Als Anhaltspunkt für Grundstückspreise erstellt der Gutachterausschuß des Wetteraukreises alle zwei Jahre eine Liste mit den für die einzelnen Stadtteile geltenden Bodenrichtwerten.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert eines Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken.
Die Werte sind Durchschnittswerte, somit sind sie nicht verbindlich.
Da die Stadtverwaltung keine schriftlichen Auskünfte geben darf, können nur mündliche Auskünfte erteilt werden.

Ansprechpartner: Herr Güntner
Zimmer: 207
Telefon: 06045/6008-14
Telefax: 06045/6008-42
E-Mail: bauverwaltung@gedern.de


Für schriftliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an den:
Landrat des Wetteraukreises
- Gutachterausschuß -
Kaiserstraße 128
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 690953


Eine genaue Schätzung eines Gebäudes oder Grundstückes kann das Ortsgericht Gedern gegen Gebühr durchführen.

Ansprechpartner: Frau Ullrich
Zimmer: 208
Telefon: 06045/6008-37
Telefax: 06045/6008-42
E-Mail: standesamt@gedern.de

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