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Wassergeld
(gemäß Wasserversorgungssatzung vom 09.02.2001
i.d.F. des 4. Nachtrages vom 17.12.2009 in Kraft seit 01.01.2010)
Wasserbenutzungsgebühr je 1 cbm verbrauchten Frischwassers 1,50 EUR (1,40 EUR + 7 % Umsatzsteuer)
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© 2001-2003 Ralf Künne