Geburten


Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

 

Zur Anzeige sind verpflichtet jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

 

Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Erforderliche allgemeine Unterlagen für verheiratete Eltern:

 

 

Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei unverheirateten Eltern:

 

 


Gebühren

Eltern können entweder deutschsprachige oder internationale Geburtsurkunden erhalten. Die Gebühr pro Urkunde beträgt 10,00 €.

 

Kostenlos erhalten Eltern je eine Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe und für religiöse Zwecke.


Ansprechpartner

Standesamt
Schlossberg 7
63688 Gedern

Formulare

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