Grundstückspreise, Bodenrichtwerte
Allgemeine Informationen
Als Anhaltspunkt für Grundstückspreise erstellt der Gutachterausschuß des Wetteraukreises alle zwei Jahre eine Liste mit den für die einzelnen Stadtteile geltenden Bodenrichtwerten.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert eines Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken. Die Werte sind Durchschnittswerte, somit sind sie nicht verbindlich.
Da die Stadtverwaltung keine schriftlichen Auskünfte geben darf, können nur mündliche Auskünfte erteilt werden. Für schriftliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an den:
Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Telefon 06042-9612-444
Fax 06042-9612-498 gutachterausschuss.wetterau@hvbg.hessen.de
Eine genaue Schätzung eines Gebäudes oder Grundstückes kann das Ortsgericht Gedern gegen Gebühr durchführen. (Ansprechpartner: Frau Schick, Sozialabteilung)
Ansprechpartner
BauverwaltungSchlossberg 7
63688 Gedern
