Ortsgericht, Geschäftsführung
Allgemeine Informationen
Vorbereitung und Entgegennahme von ortsgerichtlichen Unterschriftsbeglaubigungen,
- Entgegennahme und Vorbereitung von ortsgerichtlichen Schätzungen
- (Gebäude/Grundstücke/Eigentumswohnungen)
- Vorbereitung von Vollmachten und Entgegennahme der Unterschriften,
- Führung und Abrechnung der Ortsgerichtskasse
- Schriftlichkeiten mit dem Amtsgericht
- Aufnahme von Sterbfallsanzeigen für das Amtsgericht
- Vorbereitung und Mitwirkung bei Nachlaßsicherungen
zuständiges Amtsgericht
Amtsgericht Büdingen
Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen
Tel.: 06042/982-0
Fax: 06042/982-101
Ortsgerichtsvorsteher Gedern
Jürgen Balser
Gartenstr. 29
63688 Gedern
Tel. 06045-5880
Mail:
Gebühren
Beglaubigungen
Unterschriften werden vom Ortsgericht beglaubigt. Die Unterschriften müssen vor Ort geleistet werden. Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet 6,00 €.
Gebäude- und Grundstücksschätzungen
Das Ortsgericht kann eine Schätzung eines Gebäudes oder Grundstückes gegen Gebühr durchführen. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert.
Ansprechpartner
Ortsgericht (Geschäftsführung)Schlossberg 7
63688 Gedern