Eheschließungen


Allgemeine Informationen

Trauungen

 

Im Schloss Gedern sind Trauungen von montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 15:00 bis 17:00 Uhr möglich.

 

Samstags besteht in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr die Möglichkeit zur Eheschließung.

 

An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.


Rechtsgrundlagen

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Notwendige Unterlagen

Anmeldung zur Eheschließung

 

Der Eheschließung geht die „Anmeldung zur Eheschließung“ voraus. Diese Anmeldung zur Eheschließung dient der Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse und der Vorbereitung der Beurkundung. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Trautermin vorgenommen werden.

 

Zuständig zur Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Zum Nachweis des Personenstandes und ihrer Identität ist von den Eheschließenden vorzulegen:

 

Wenn Sie im Inland gemeldet sind:

- eine Bescheinigung der Meldebehörde, aus der Ihre Vor- und Familiennamen, Ihr Familienstand, Ihr   Wohnort und Ihre Staatsangehörigkeit ersichtlich sind (Aufenthaltsbescheinigung),

- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.


Wenn sie schon verheiratet waren, zusätzlich zu den o.g.  Unterlagen eine aktuelle Abschrift aus dem als

Heiratsregister fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.

Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angegeben werden.

 

Es wird empfohlen vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher entnehmen lassen, z.B. Heiratsurkunden, Familienbuch-Abschriften, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.

 

Wenn sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, zusätzlich zu den o.g. Unterlagen einen Nachweis über die Begründung und Auflösung ihrer letzten Lebenspartnerschaft.

 

Einen Reisepass oder Personalausweis.

 

Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.

 

Fremdsprachige Urkunden müssen immer von einem in Deutschland bestellten und vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

 

Besitzt einer der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit empfiehlt es sich, vor der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt die Auskunft über die benötigten Dokumente einzuholen.

 

Auch für Paare, von denen kein Partner in Gedern wohnhaft oder gemeldet ist, besteht die Möglichkeit, beim Standesamt Gedern die Ehe zu schließen. In diesem Fall sind die Anmeldeformalitäten zur Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt vorzunehmen. Von dort werden alle notwendigen Unterlagen an uns weitergegeben.

 

 


Gebühren

Die Kosten für eine standesamtliche Trauung lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wann und wo die Trauung stattfinden soll, wie viele Unterlagen benötigt werden und ob ein Stammbuch benötigt wird.

 

 

 


Ansprechpartner

Standesamt
Schlossberg 7
63688 Gedern

Mathilda Starke
Raum 101
Schlossberg 7
63688 Gedern
Telefon (06045) 6008-21
Telefax (06045) 6008-33


Formulare

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