Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Staatliche Finanzhilfe für Geschädigte aufgrund des Unwetters am 29. Januar 2021 im Wetteraukreis

Gedern, den 12. 02. 2021

Seit dem 29.01-2021 sind in großen Teilen des Wetteraukreises immense Schäden durch außergewöhnliche Elementarereignisse festzustellen. Insbesondere durch enormes Hochwasser sind die Ortslagen von neun Städten und Gemeinden betroffen. Eine bisher noch nicht zu beziffernde Anzahl von privaten, gewerblichen und kommunalen Liegenschaften ist in einer Weise zerstört oder beeinträchtigt, dass diese außergewöhnliche Notlage nur mithilfe staatlicher Finanzhilfen gemildert werden kann.

Der Kreistag des Wetteraukreises hat am 3. Februar 2021 beschlossen, die Einleitung einer Finanzhilfeaktion gemäß Ziff. 5 der Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden beim Land Hessen zu beantragen, um der großen Zahl von geschädigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern staatliche Finanzhilfen zu ermöglichen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat diesem Antrag am 5. Februar 2021 zugestimmt.