Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Schöffen gesucht

Gedern, den 24. 02. 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in unserer Stadt Gedern Bewerber (m/w/d), die am Amtsgericht Büdingen und Landgericht Gießen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

 

Persönliche Voraussetzungen:
 

·  Bewerber/-innen und müssen in der Stadt Gedern wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.

·  Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

·  Es ist keine juristische Vorbildung nötig.

·  Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

·  Der Schöffe wirkt gleich einem Berufsrichter an Verhandlungen mit.

·  In Deutschland kann niemand gegen beide Stimmen der Schöffen verurteilt werden.

·  Es ist ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Angeklagten, der Öffentlichkeit und dem Geschädigten nötig.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessenten für das "Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)" bewerben sich bitte schriftlich bis zum 31.03.2023.
Bitte senden Sie ihr Bewerbungsformular an den

 

Magistrat der Stadt Gedern

Schlossberg 7

63688 Gedern




Die Bewerbungsformulare für das Amt liegen im Rathaus aus und sind auf dieser Seite hier auch veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie in den beiden verlinkten Flyern sowie auf 
www.schoeffenwahl2023.de