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Abkochgebot und Chlorungsmaßnahme gilt weiter

Gedern, den 30. 05. 2023

!!!   Achtung Wichtige Mitteilung   !!!

 

 

AKTUALISIERTE MELDUNG-STAND 30.05.2023!!!

 

Wichtige Mitteilung an alle Haushalte im Versorgungsgebiet Wenings, Wernings und Schönhausen, sowie die Aussiedlerhöfe An der Katzenhecke, An der stumpfen Kirche und In der alten Wiese

 

Abkochgebot und Chlorungsmaßnahme gilt weiter

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

aufgrund der seit dem 24.05.2023 bekannten mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers in Ihrem Versorgungsgebiet ist es erforderlich, das Trinkwasserleitungsnetz gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung leicht zu chloren.

 

Das Trinkwasser ist bis auf Weiteres vor dem menschlichen Genuss abzukochen (mind. 3 Minuten)

(Es wird darauf hingewiesen, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist)

 

 

Personen mit einer Chlorallergie und Säuglinge mit Flaschennahrung sollten bis zum Ende der Maßnahme auf abgepacktes Trinkwasser ausweichen. Auch zur Einnahme von Medikamenten sollte auf abgepacktes Trinkwasser zurückgegriffen werden.

Das Wasser kann weiterhin zur Körperreinigung verwendet werden.

Eine Entleerung der Warmwasser-Bereiter ist nicht erforderlich.

 

Bei Beachtung der vorgenannten Empfehlung (Abkochgebot) kann eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden.

Die Durchführung der Chlorungsmaßnahme ist mit dem Gesundheitsamt des Wetteraukreises

abgestimmt.

 

Nach Abschluß dieser Maßnahme werden Sie erneut informiert. Bitte beachten Sie hierzu die Aktualisierungen auf unserer Internetseite www.gedern.de, in der meinort.app für Gedern oder dem Kreis-Anzeiger.

 

Bei Rückfragen wenden sie sich an:

Tel.    Frau Oechler                                  (0 60 45) 60 08-46

Tel:      Bauverwaltung                                                 (0 60 45) 60 08-19