Abkochgebot u. Chlorung Trinkwasser Wenings

Gedern, den 24. 05. 2023

Achtung :

Wichtige Mitteilung an alle Haushalte im Versorgungsgebiet Wenings, Wernings, Schönhausen

 

Abkochgebot und Chlorung des Trinkwassers

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

die Regenerierung des Brunnen Wenings ist abgeschlossen. Der Brunnen wurde wieder an das Wasserversorgungsnetz angeschlossen.

 

Derzeit ist das Trinkwasser in Ihrem Versorgungsgebiet mikrobiologisch verunreinigt. Zur Sicherstellung der mikrobiologischen und einwandfreien Trinkwasserqualität ist es erforderlich, eine Chlorung des Trinkwassers in Ihrem Versorgungsgebietes unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen vorzunehmen.

 

Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes muss das entnommene Trinkwasser zum gegenwärtigen Zeitpunkt (mindestens 3 Minuten) abgekocht werden, sofern Sie es zum Trinken, oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Das Wasser kann weiterhin zur Körperreinigung verwendet werden.

Eine Entleerung der Warmwasser-Bereiter ist nicht erforderlich.

 

Personen mit einer Chlorallergie und Säuglinge mit Flaschennahrung sollten bis zum Ende der Maßnahme auf abgepacktes Trinkwasser ausweichen. Auch zur Einnahme von Medikamenten sollte auf abgepacktes Trinkwasser zurückgegriffen werden. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser nicht geeignet.

 

Bis das desinfizierte Trinkwasser überall im Netz verteilt ist, kann es bis zu 48 Stunden dauern.

 

Diese Maßnahme ist solange aufrecht zu erhalten, bis erneute Trinkwasseruntersuchungen die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers bestätigen. Diese Vorgabe erfolgt in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Wetteraukreises.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Sobald die Desinfektion abgeschlossen ist und das Trinkwasser wieder uneingeschränkt nutzbar ist, werden wir Sie erneut informieren.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

 

Frau Oechler (Betriebsleiterin)                                       (0 60 45) 60 08-46

Tel:      Bauverwaltung                                                 (0 60 45) 60 08-19

Fax:      Bauverwaltung                                                 (0 60 45) 60 08-42