Abkochgebot und Chlorungsmaßnahme gilt weiter
!!! Achtung Wichtige Mitteilung !!!
AKTUALISIERTE MELDUNG-STAND 30.05.2023!!!
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte im Versorgungsgebiet Wenings, Wernings und Schönhausen, sowie die Aussiedlerhöfe An der Katzenhecke, An der stumpfen Kirche und In der alten Wiese
Abkochgebot und Chlorungsmaßnahme gilt weiter |
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Das Trinkwasser ist bis auf Weiteres vor dem menschlichen Genuss abzukochen (mind. 3 Minuten) |
(Es wird darauf hingewiesen, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist)
Personen mit einer Chlorallergie und Säuglinge mit Flaschennahrung sollten bis zum Ende der Maßnahme auf abgepacktes Trinkwasser ausweichen. Auch zur Einnahme von Medikamenten sollte auf abgepacktes Trinkwasser zurückgegriffen werden.
Das Wasser kann weiterhin zur Körperreinigung verwendet werden.
Eine Entleerung der Warmwasser-Bereiter ist nicht erforderlich.
Bei Beachtung der vorgenannten Empfehlung (Abkochgebot) kann eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden.
Die Durchführung der Chlorungsmaßnahme ist mit dem Gesundheitsamt des Wetteraukreises
abgestimmt.
Nach Abschluß dieser Maßnahme werden Sie erneut informiert. Bitte beachten Sie hierzu die Aktualisierungen auf unserer Internetseite www.gedern.de, in der meinort.app für Gedern oder dem Kreis-Anzeiger.
Bei Rückfragen wenden sie sich an:
Tel. Frau Oechler (0 60 45) 60 08-46
Tel: Bauverwaltung (0 60 45) 60 08-19