Änderungen im Bereich der Abfallbeseitigung ab 2025
Ab dem 01.01.2025 kommt es zu einigen Veränderungen bei der Abfallbeseitigung, aus diesem Grund wollen wir diese kurz erläutern.
Wie überall kommt es auch im Bereich der Abfallbeseitigung zu größeren Kostensteigerungen. Um diese möglichst gering zu halten, haben sich fast alle Wetterauer Kommunen zusammengeschlossen und die Abfallabfuhr möglichst vereinheitlicht.
Für die Gederner Bürger wird sich nicht viel ändern, da wir schon seit über 20 Jahren das Abrechnungssystem einsetzen, dass jetzt auch von den anderen Kommunen angewandt wird. In den meisten anderen Kommunen wurde der Abfall bisher verwogen.
In Gedern wird wie bisher nach in Anspruch genommenen Leerungen abgerechnet. Nur wenn der Restmüllbehälter am Leerungstag rausgestellt und geleert wird, muss sie auch bezahlt werden. Die einzige Ausnahme sind wie bisher die sogenannten Mindestleerungen, d. h. mindestens 6 Leerungen im Jahr müssen bezahlt werden.
Die Hauptänderung für die Gederner Bürger wird der Abfuhrrhythmus der Restmüllbehälter sein. Diese werden künftig nicht nur 12x, sondern bis zu 18x im Jahr (3 Wochen Rhythmus) geleert.
Neu ist die Grundgebühr für die Restmüllbehälter in Höhe von 24 €/Jahr (1,1 cbm Container 72 €/Jahr). In dieser ist zum Beispiel die Papiertonne, die Grünschnittabfuhr und sonstige Leistungen enthalten.
Die 60-Liter-(Restmüll-)Tonne wird durch die 80-Liter-Tonne ersetzt, d. h. ab dem 01.01. werden keine 60-Liter-Tonnen mehr ausgeliefert, sondern nur noch 80-Liter-Tonnen. Vorhandene Behälter können natürlich weiter genutzt werden.
Während die Gebühren für die Restmüllbehälter leider steigen, gibt es bei der Biotonne positive Nachrichten, diese vergünstigt sich nämlich von 90 €/Jahr auf 72 €/Jahr.
Im Jahr werden 4 Grünschnittabfuhren angeboten. Weitere Informationen hierzu werden wir im Februar veröffentlichen, die erste Abfuhr ist am 20.03.25.
Noch einen Hinweis zur Abrechnung: In der Vergangenheit wurden zu Jahresbeginn die Gebühren für die angebotenen Restmüllleerungen (12 Leerungen) in Rechnung gestellt. Mit der nächsten Abrechnung wurden nicht in Anspruch genommene Leerungen erstattet.
Dieses Vorgehen ändert sich aus organisatorischen Gründen ab dem nächsten Jahr. Für 2025 werden nur die Mindestleerungen (6 Stück) in Rechnung gestellt, darüber hinaus genutzte Leerungen werden wir im Jahr 2026 nachfordern.