BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
 

Bauleitplanung der Stadt Gedern

Gedern, den 07.​07.​2026

Amtliche Bekanntmachung 

 

Bauleitplanung der Stadt Gedern

Bebauungsplan „Obere Marktstraße – 3. Änderung“ 

Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gedern hat in ihrer Sitzung am 01.07.2026 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan „Obere Marktstraße – 3. Änderung“ gefasst.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst eine Teilfläche der Flurstücke 10/1 und 17/7 in der Flur 4, Gemarkung Gedern und hat eine Größe von 3.882 m².

 

 Geltungsbereich 

Die Änderung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.  

Es wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung

vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026

auf der Internetseite der Stadt Gedern unter www.gedern.de/bauleitplanung veröffentlicht werden.


 

 

Es wird darauf hingewiesen, 

-    dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

-    dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt () werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können,

-    dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können,

-    dass während o.g. Frist die Planunterlagen in Papierform bei der Stadtverwaltung Gedern, Schlossberg 7, 63688 Gedern (Bauverwaltung), Raum 208 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen. 

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Gedern, den 11.07.2026

Der Magistrat der Stadt Gedern

Guido Kempel

Bürgermeister